Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Was ist Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht gehört zum Verkehrsrecht und hat die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Im Gegensatz zu den ebenfalls vom Verkehrsrecht erfassten Ordnungswidrigkeiten handelt es sich dabei um schwerwiegendere Verstöße.

Es wird im Verkehrsstrafrecht davon ausgegangen, dass Straftaten tendenziell bewusst ausgeübt werden, während Ordnungswidrigkeiten eher aufgrund von Fahrlässigkeit zustande kommen. Straftaten stellen tendenziell eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs dar und werden dementsprechend härter bestraft. [Quelle: Bussgeldkatalog.org]

 

Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden Vorwürfen:

  • des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht)
  • der Trunkenheit oder des (Drogen-) Rausches im Straßenverkehr
  • der Gefährdung des Straßenverkehrs
  • des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
  • des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz
  • des Kennzeichenmissbrauchs
  • der Nötigung
  • der fahrlässigen Körperverletzung
  • der fahrlässigen Tötung
  • der unterlassenen Hilfeleistung etc.

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