Das Verkehrsstrafrecht gehört zum Verkehrsrecht und hat die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Im Gegensatz zu den ebenfalls vom Verkehrsrecht erfassten Ordnungswidrigkeiten handelt es sich dabei um schwerwiegendere Verstöße.
Es wird im Verkehrsstrafrecht davon ausgegangen, dass Straftaten tendenziell bewusst ausgeübt werden, während Ordnungswidrigkeiten eher aufgrund von Fahrlässigkeit zustande kommen. Straftaten stellen tendenziell eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs dar und werden dementsprechend härter bestraft. [Quelle: Bussgeldkatalog.org]
Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden Vorwürfen:
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht)
der Trunkenheit oder des (Drogen-) Rausches im Straßenverkehr
der Gefährdung des Straßenverkehrs
des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz
des Kennzeichenmissbrauchs
der Nötigung
der fahrlässigen Körperverletzung
der fahrlässigen Tötung
der unterlassenen Hilfeleistung etc.
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