Was umfasst das Allgemeine Zivilrecht ?
Zum allgemeinen Zivilrechtzählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.
Zum allgemeinen Zivilrechtzählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.