Was fällt unter den Begriff „Verkehrsunfall“?
Als Verkehrsunfall (umgangssprachlich: Autounfall) wird ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis bezeichnet, welches von den Beteiligten nicht gewollt ist und welches im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht.
Dieses Ereignis führt zu einem Sach- und/oder Personenschaden, wobei zu beachten ist, dass nur eine Gefährdnung noch nicht als Verkehrsunfall anzusehen ist, sondern dass dieser erst dann gegeben ist, wenn es auch tatsächlich zu einem Schadenseintritt gekommen ist.
Wir klären alle Fragen nach einem Verkehrsunfall:
- Habe ich Anspruch auf Schadensersatz und in welcher Höhe steht mir dieser zu?
- Wer zahlt die Gutachter- und Reparaturkosten?
- Habe ich Anspruch auf einen Ersatz- oder einen Mietwagen und für wie lange?
- Habe ich einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld?
- Welche Folgeschäden oder Dauerschäden kann ich nach dem Unfall geltend machen?